IT-Defense 2020AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Veranstaltung IT-Defense der cirosec GmbH (nachfolgend Veranstalter genannt).

1. Anmeldung

(1) Anmeldungen von Teilnehmern zur Veranstaltung werden seitens des Veranstalters nur berücksichtigt, sofern sie in Schriftform und unter Verwendung des hierfür bereitgestellten Anmeldeformulars erfolgen, und sofern sie dem Veranstalter 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zugehen.

(2) Es besteht kein Anspruch des Anmelders gegenüber dem Veranstalter auf Annahme der Meldung, Abschluss eines Vertrages und Einräumung von Teilnehmerplätzen durch den Veranstalter.

(3) Werden Anmeldungen seitens des Veranstalters bestätigt, so bedarf die Bestätigung der Anmeldung zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

(4) Zwischen dem Anmelder und dem Veranstalter entsteht mit wirksamer Annahme der Anmeldung ein Vertrag unter Einbeziehung der Angaben in der Anmeldung sowie dieser AGB.

(5) Der Anmelder ist berechtigt, objektiv zur Veranstaltung geeignete Teilnehmer nach seiner Wahl gemäß der in der Anmeldung genannten Anzahl von Teilnehmern zur Teilnahme zu entsenden.

(6) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer zurückzuweisen, die sich nach billigem Ermessen des Veranstalters als zur Veranstaltung ungeeignet erweisen. 

(7) Ankündigungen und Einladungen zur Veranstaltung durch den Veranstalter begründen keine Ansprüche auf Teilnahme an der Veranstaltung.

2. Teilnahmegebühr

(1) Die seitens des Veranstalters in den Anmeldungsunterlagen benannten Teilnahmegebühren sind als Nettobeträge angegeben, auf die zusätzlich die im Rechnungsstellungszeitpunkt jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten ist. Mit der Teilnahmegebühr abgegolten sind Tagungsunterlagen, Essen, Getränke und Abendveranstaltungen, soweit solche Leistungen seitens des Veranstalters auf der Veranstaltung angeboten werden. Ein Anspruch auf solche Angebote besteht seitens des Teilnehmers nicht.

(2) Der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung der Teilnahmegebühr entsteht mit Abschluss des Vertrages und ist 14 Tage nach Rechnungsstellung zahlungsfällig. Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt den Rechnungsausgleich voraus.

(3) Die Teilnahmegebühr ist durch den Anmelder unverzüglich und ohne Abzüge nach Rechnungserhalt auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung zu entrichten.

(4) Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen mindestens in Höhe von 5 % über dem Basiszins gemäß § 288 BGB zu verlangen.

(5) Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Veranstalters ist nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt entsprechend für die Ausübung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts (auch aus § 369 HGB).?

3. Stornierung durch den Anmelder bzw. Teilnehmer

(1) Bei Stornierung einer Anmeldung bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 120,- zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt. für jeden einzelnen abgesagten Teilnehmer einer Anmeldung erhoben.

(2) Bei Stornierung einer Anmeldung bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird die halbe Teilnahmegebühr für jeden einzelnen abgesagten Teilnehmer einer Anmeldung erhoben.

(3) Bei Stornierung einer Anmeldung von weniger als einer Woche vor Veranstaltungsbeginn wird für jeden einzelnen abgesagten Teilnehmer einer Anmeldung die volle Teilnahmegebühr erhoben.

(4) Der Anmelder kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer stellen.

(5) Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Veranstalters gegenüber dem Anmelder aus Anlass der Teilnahmestornierung bleiben unbenommen.

(6) Stornierungen haben zu ihrer Rechtswirksamkeit schriftlich zu erfolgen.

4. Stornierung durch den Veranstalter

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung wegen einer nach seinem billigen Ermessen als zu gering erachteten Teilnehmerzahl bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusetzen. Im Falle der Absetzung der Veranstaltung durch den Veranstalter, gleich aus welchem Grund, stehen dem Teilnehmer keinerlei Ansprüche aus dem Grund der Absage, insbesondere Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf ersatzweise Teilnahme an einer anderen Veranstaltung gegen den Veranstalter zu.

(2) Ein Entgeltanspruch des Veranstalters abgesetzte Veranstaltungen betreffend besteht nicht.

5. Sonstiges

(1) Das Kopieren jeglicher seitens des Veranstalters anlässlich der Veranstaltung dem Teilnehmer zur Verfügung gestellter Unterlagen sowie die Mitnahme von Mehrfertigungen solcher Unterlagen vom Veranstaltungsort sind strengstens untersagt.
 
(2) Der Anmelder haftet gegenüber dem Veranstalter für die Beachtung der Bestimmung des vorstehenden Absatzes (1) auch durch solche Dritte, die der Anmelder zur Veranstaltungsteilnahme entsendet.

(3) Jeglicher Verstoß des Anmelders sowie eines von ihm gemeldeten Teilnehmers gegen diese AGB verpflichtet den Anmelder zum Schadensersatz.

(4) Im Fall der ganzen oder teilweisen Ungültigkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser AGB bleibt die Wirksamkeit der sonstigen Klauseln der AGB wie auch des Veranstaltungsvertrages insgesamt unberührt.

(5) Gerichtsstand ist Heilbronn.