IT-Defense 2020AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Veranstaltung IT-Defense der cirosec GmbH (nachfolgend Veranstalter genannt).

Anmeldung
1.Anmeldungen von Teilnehmern zur Veranstaltung werden seitens der Veranstalter nur berücksichtigt, sofern sie in Schriftform und unter Verwendung des hierfür bereitgestellten Anmeldeformulars erfolgen, und sofern sie den Veranstaltern 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn zugehen.
2.Es besteht kein Anspruch des Anmeldenden gegenüber den Veranstaltern auf Annahme der Meldung, Abschluss eines Vertrages und Einräumung von Teilnehmerplätzen durch die Veranstalter.
3.Werden Anmeldungen seitens der Veranstalter bestätigt, so bedarf die Bestätigung der Anmeldung zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
4.Zwischen dem Anmelder und den Veranstaltern entsteht mit wirksamer Annahme der Anmeldung ein Vertrag unter Einbeziehung der Angaben in der Anmeldung sowie dieser AGB.
5.Der Anmelder ist berechtigt, objektiv zur IT-Defense geeignete Teilnehmer nach seiner Wahl gemäß der in der Anmeldung genannten Anzahl von Teilnehmern zur Teilnahme zu entsenden.
6.Die Veranstalter sind berechtigt, Teilnehmer zurückzuweisen, die sich nach billigem Ermessen der Veranstalter als zur Schulung/Konferenz ungeeignet erweisen. Für nach vorstehendem Satz 1 zurückgewiesene Teilnehmer steht dem Anmelder kein Anspruch auf Freistellung von Leistung der Teilnahmegebühr gegenüber den Veranstaltern zu.
7.Ankündigungen und Einladungen zu Veranstaltungen durch die Veranstalter begründen keine Ansprüche auf Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung.
Teilnahmegebühr
1.Die seitens der Veranstalter in den Anmeldungsunterlagen benannten Teilnahmegebühren sind als Nettobeträge angegeben, auf die zusätzlich die im Rechnungsstellungszeitpunkt jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten ist. Mit der Teilnahmegebühr abgegolten sind Unterlagen, Tagungsgetränke sowie Mittag- und Abendessen, soweit solche Leistungen seitens der Veranstalter auf der Veranstaltung angeboten werden. Ein Anspruch auf solche Angebote besteht seitens des Teilnehmers nicht.
2.Der Anspruch der Veranstalter auf Zahlung des Teilnahmeentgeltes entsteht mit Abschluss des Vertrages und ist mit Beginn der Veranstaltung zahlungsfällig. Die Teilnahme an der IT-Defense setzt den Rechnungsausgleich voraus.
3.Das Teilnahmeentgelt ist durch den Anmelder unverzüglich und ohne Abzüge nach Rechnungserhalt auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung zu entrichten.
4.Im Fall des Zahlungsverzuges sind die Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen mindestens in Höhe von 5 % über dem Basiszins gemäß § 288 BGB zu verlangen.
5.Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Veranstalter ist nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt entsprechend für die Ausübung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts (auch aus § 369 HGB).
Stornierung
Die Absage des Anmelders betreffend die Teilnahme an Veranstaltungen, zu denen die Meldung der Veranstalter im Zeitpunkt der Absage bereits zugegangen ist, berechtigt die Veranstalter, sofern sie die Absage nicht zu vertreten haben, wie folgt:
1.Bei Stornierung einer Anmeldung bis zwei Wochen vor Kongressbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 120,- zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt. für jeden einzelnen abgesagten Teilnehmer einer Anmeldung erhoben.
2.Bei Stornierung einer Anmeldung bis eine Woche vor Kongressbeginn wird die halbe Teilnahmegebühr für jeden einzelnen abgesagten Teilnehmer einer Anmeldung erhoben.
3.Bei Stornierung einer Anmeldung von weniger als einer Woche vor Kongressbeginn wird für jeden einzelnen abgesagten Teilnehmer einer Anmeldung die volle Teilnahmegebühr erhoben.
4.Der Anmelder kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer stellen.
5.Stornierungen haben zu ihrer Rechtswirksamkeit schriftlich zu erfolgen.
6.Die Veranstalter sind berechtigt, die Veranstaltung IT-Defense wegen einer nach ihrem billigen Ermessen als zu gering erachteten Teilnehmerzahl bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusetzen. Im Falle der Absetzung der Veranstaltung durch die Veranstalter, gleich aus welchem Grund, stehen dem Teilnehmer keinerlei Ansprüche aus dem Grund der Absage, insbesondere Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf ersatzweise Teilnahme an einer anderen Veranstaltung gegen die Veranstalter zu.
7.Ein Entgeltanspruch der Veranstalter betreffend abgesetzte Veranstaltungen besteht nicht.
8.Weitergehende gesetzliche Ansprüche der Veranstalter gegenüber dem Anmelder aus Anlass der Teilnahmestornierung bleiben unbenommen.
Sonstiges
1.Das Kopieren jeglicher seitens der Veranstalter anlässlich des Kongresses dem Teilnehmer zur Verfügung gestellter Unterlagen sowie die Mitnahme von Mehrfertigungen solcher Unterlagen vom Kongressort sind strengstens untersagt.
2.Der Anmelder haftet gegenüber den Veranstaltern für die Beachtung der Bestimmung der vorstehenden Ziffer 1 auch durch solche Dritte, die der Anmelder zur Kongressteilnahme entsendet.
3.Jeglicher Verstoß des Anmelders eines von ihm gemeldeten Teilnehmers gegen diese AGB verpflichtet den Anmelder zum Schadensersatz.
4.Im Fall der ganzen oder teilweisen Ungültigkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser AGB bleibt die Wirksamkeit der sonstigen Klauseln der AGB wie auch des Schulungsvertrages insgesamt unberührt.
5.Gerichtsstand ist Heilbronn.